WIRECARD: Die Kosten eines Startups ohne Compliance

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Wirecards Startup-Fehler (?)

Nach schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen gegen das junge DAX-Unternehmen Wirecard verschafft ein juristisches Gutachten Entlastung. Doch Anlass zur Erleichterung besteht noch nicht.

Das Timing hätte nicht besser sein können: wenige Tage nach dem hier veröffentlichten, strafrechtlichen Crashkurs für Startups legt die Kanzlei Rajah & Tann ein Gutachten vor, das den Vorstand von Wirecard von Vorwürfen der Bilanzmanipulation, dem Steuerbetrug und der Korruption entlastet.

Doch Freude über das Prüfungsergebnis sollte bei dem deutschen Finanzdienstleister nicht aufkommen, stellen die Singapurer Rechtsanwälte doch Unregelmäßigkeiten in Form von Fehlbuchung in Millionenhöhe fest, woraufhin die Vorjahresbilanz korrigiert werden musste. Das Gutachten gelangt zudem zum Schluss, dass sich einige Mitarbeiter von Wirecard strafbar gemacht haben könnten (FAZ). Viel dramatischer für das Unternehmen dürfte jedoch der aus den wochenlangen Spekulationen resultierende Kursverlust von rund 5 Milliarden (FAZ) sein.

Was bleibt ist in jedem Fall der Reputationsverlust des Unternehmens, keine der Größe des Unternehmens angemessenen Compliancemaßnahmen installiert zu haben. Der bleibende Eindruck ist nicht, ob tatsächlich Straftaten begangen worden sind oder nicht, sondern dass das Unternehmen keine seiner Größe angemessenen strafrechtlichen Präventionsmaßnahmen installiert hat, um von Beginn an derartigen Vorwürfen proaktiv entgegnen zu können. So spricht die FAZ vom 27.03.2019 von einer “einem DAX Unternehmen nicht angemessenen Außendarstellung” und “Trotzdem ist offensichtlich geworden, wie schwach das Dax-Unternehmen gegenüber solchen Angriffen aufgestellt ist”. Das Handelsblatt überschreibt die Problematik mit “Das Unternehmen wächst, die Kontrollmechanismen nicht”.

Deshalb möchte ich noch einmal das Credo aus dem Crashkurs betonen, welches bei dem stark expandierenden Zahlungsdienstleister viele Milliarden Kursverlust hätte einsparen können:

 

Problembewusstsein schaffen!

 

 

Der Autor, Tim Platner, ist Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH und in seiner juristischen Ausbildung auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.

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